Weiter bestreitet die Beklagte auch, einen Regressionsindex von 259 Punkten zu erreichen. Die Berechnung sei mangels Unterlagen weder überprüf- noch nachvollziehbar. Zu Recht würden die Kläger die Rückforderung auf die direkten Kosten (welche der Arzt selber eingenommen hat) beziehen. Dennoch würden sie einen prozentualen Anteil einfordern, der sich aus den Marktanteilen gestützt auf die totalen 11 Kosten ergebe. Korrekterweise sei auch die Klagelegitimation entsprechend den Anteilen an den direkten Kosten zu berechnen. Auch deshalb sei die Forderung übersetzt.