7 oder die zweistufige Regressionsanalyse gewährt und keine entsprechende Beweisofferte gemacht. 2.2.1 Die Statistiken seien weder Beweis noch Indiz für eine Überarztung und genügten nicht für eine Klagebegründung. Die Berechnung der Rückforderungssumme gestützt auf eine statistische Auswertung sei aus mehreren Gründen falsch: