Die Berechnung der Rückforderungssumme gemäss Formel der ANOVA-Methode laute (TDK / AIDK) x (AIDK - TB) = Rückforderungssumme. Dies ergebe einen Betrag von Fr. 189'531.00. Der Marktanteil der Kläger betrage 50.2% und die Rückforderungssumme der Kläger für das Statistikjahr 2019 entsprechend Fr. 95'218.00. 2.2 Die Beklagte bestreitet als Ganzes die Anspruchsbegründung der Kläger, welche auf der 'neuen' Regressionsanalyse (Screening-Methode), eventualiter dem ANOVA-Index und damit auf statistischen Annahmen und Berechnungen basiere. Weiter merkt sie an, die Kläger hätten keinerlei Einsicht in die Auswertung