G. Mit Schreiben vom 26. Januar 2024 forderte der instruierende Richter die Kläger auf, den korrekten Regressionsbericht - Statistikjahr 2019 der Beklagten, nämlich betreffend ZSR 0000001 (anstelle des mit der Klage eingereichten ZSR 0000002) einzureichen. Er wurde dem Gericht am 30. Januar 2024 zugestellt. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: