3 Hochrechnung im Sinne des Vertrages zwischen FMH, santésuisse und curafutura vom 20.03.2018 durchzuführen. 3. Das Eventualbegehren, wonach die Beklagte für das Jahr 2019 gemäss ANOVA- Index zur Rückzahlung von CHF 95'218.00 zu verpflichten sei, sei vollumfänglich abzuweisen. 4. Das Begehren der Klägerschaft, den Rückforderungsbetrag nach Abschluss des Beweisverfahrens anzupassen, sei abzuweisen. 5. Unter voller Kosten- und Entschädigungsfolge, zzgl. 7.7% MwSt., zulasten der Klägerinnen.