1. Die Beklagte sei für das Jahr 2019 gemäss Regressions-Index zur Rückzahlung von CHF 107'882.00 an die Kläger zu verpflichten. 2. Eventualiter sei die Beklagte für das Jahr 2019 gemäss ANOVA-Index zur Rückzahlung von CHF 95'218.00 an die Kläger zu verpflichten. 3. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich die Kläger das Recht vorbehalten, den Rückforderungsbetrag nach Abschluss des Beweisverfahrens anzupassen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten. Verfahrensanträge