Die Klägerin hat am 22. Dezember 2023 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'000 geleistet, so dass ihr Fr. 400 aus der Gerichtskasse zurückerstattet werden. Die Beklagte hat ihr Betreffnis innert 30 Tagen seit Zustellung des Entschieds auf das Postkonto IBAN CH10 0900 0000 6002 2238 6 des Verwaltungsgerichts zu überweisen. 3. Die Beklagte hat der Klägerin eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 600 (inkl. Barauslagen und MwSt) zu leisten.