Schwyz: https://www.gemeindeschwyz.ch/online-schalter/103321/detail). Ob in den vorliegend zu beurteilenden sechs Fällen solche Pauschalen geleistet wurden, ist nicht ersichtlich. Des Weiteren ist erstellt, dass die Klägerin bei der Rechnungstellung unsorgfältig vorgegangen ist und wiederholt Korrekturen getätigt werden mussten. Es wurden falsche Taxpunktwerte eingesetzt und der Einsatz einer Zweithebamme wurde wiederholt zu einem viel späteren Zeitpunkt nach vorgängigen Einwänden der Beklagten gegen die Rechnungstellung geltend gemacht. Die Geburtsberichte wurden teilweise korrigiert und sind nicht immer nachvollziehbar;