Für das am Vormittag des 29. Juli H.________ durchgeführte CTG wäre die Rechnungstellung der Tarifposition A50 (Herztonüberwachung mittels CTG) mit entweder der Tarifposition A30 (Betreuung bei Risikoschwangerschaft ohne manifeste Pathologie) oder A32 (Betreuung bei Risikoschwangerschaft mit manifester Pathologie) zu prüfen gewesen.