Entsprechend sei die Rechnung auf Fr. 4'385.20 korrigiert worden. Die Software habe zudem automatisch den Taxpunktwert am Wohnort der Mutter eingesetzt (anstatt desjenigen des Kt. SZ). In der ersten Rechnung habe sie aufgrund deren Höhe davon abgesehen, den Einsatz der Zweithebamme zu verrechnen. Es wird diesbezüglich die Einvernahme der Zweithebamme und der Kindsmutter als Zeugen beantragt. Die Klägerin anerkennt, dass der Einsatz der Zweithebamme über 10 Stunden nach dem Taxpunktwert des Kantons Schwyz