In der Folge korrigierte die Klägerin ihre Rechnung, wobei sie neu Leistungen für die Begleitung einer ambulanten Geburt für die Dauer vom 29. Juli bereits ab 20.45 Uhr (anstatt ab 23.00 Uhr) bis zum 30. Juli, 23.30 Uhr unter Anwendung des Taxpunktwertes des Kantons Zürich (Fr. 1.25) in Rechnung stellte (Rechnungsbetrag insgesamt Fr. 4'385.20, KB 56). Es folgte eine weitere korrigierte Rechnung vom 17. Dezember J.________ über den Gesamtbetrag von Fr. 4'505.54 (bei Anwendung des im Kt. ZH erhöhten Taxpunktwertes von Fr. 1.26).