9.1 Die sechste umstrittene Rechnung betrifft die ambulante Geburtsbegleitung von N.________ (Geburt vom 31.7.H.________). Die Klägerin hat mit Rechnung vom 26. September H.________ für die Leitung einer ambulanten Geburt mit der Bemerkung "Betreuung zu Hause vor Spitaleintritt bei einer geplanten Spitalgeburt" Leistungen für die Dauer vom 29. Juli, 23.00 Uhr bis zum 31. Juli, 23.30 Uhr unter der Tarifposition B10 in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag belief sich insgesamt auf Fr. 6'275.20 (KB 54). Nach Einforderung der Unterlagen zur Rechnungsprüfung hielt die Beklagte mit Schreiben vom 8. Februar J.________ fest, dass am 30. Juli um 23.15 Uhr der Eintritt ins Spital.