8.5 Aus dem Protokoll zum Geburtsverlauf und dem Geburtsbericht ergibt sich wiederum, dass die Kindsmutter bereits zu einem Zeitpunkt aufgenommen und dauerhaft überwacht wurde, als dies noch nicht erforderlich war. Die andauernde Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme begann am 5. März um 19.55 Uhr. Der Muttermund war bei der Eintrittsphase um 2 cm geöffnet; im Erstbefund wird "Latenzphase" notiert (KB 53). Es wird im Protokoll zum Geburtsverlauf weiter 26 vermerkt: "gemeinsamer Beschluss, dass sie bleiben zur Überwachung". Regelmässige Wehen werden in den Folgestunden nicht beschrieben.