7.1 Die vierte umstrittene Rechnung betrifft die ambulante Geburtsbegleitung von L.________ (Geburt vom 19.10.H.________). Die Klägerin hat mit Rechnung vom 24. Oktober H.________ Leistungen in Höhe von insgesamt Fr. 5'007.70 in Rechnung gestellt (KB 39), wobei sie den Taxpunktwert des Kantons Zürich (Fr. 1.25) verrechnete. Die Beklagte hat Zahlungen in Höhe von Fr. 3'382.75 geleistet (unter Berücksichtigung des im Kanton Schwyz geltenden Taxpunktwertes). Die Anwendung des Taxpunktwertes des Kantons Schwyz ist unbestritten. Umstritten ist gemäss Klage letztlich folgende Position: Rechnung Klägerin Leistung D.__