Dies ergibt für die Betreuung bis um 04.00 Uhr am 11. April (mithin bis 4.5 h nach 22 der Geburt, als die Versicherte gemäss Dokumentation entlassen wurde), eine Leistungsdauer von 34 h, mithin 68 anrechenbaren Einheiten der Tarifposition B10. Ein so langer Betreuungsbedarf während einer ambulanten Geburt ist zwar eher ungewöhnlich, der protrahierte Geburtsverlauf ist jedoch nachvollziehbar dokumentiert und auch unbestritten. Bei einer protrahierten Eröffnungsphase ist eine gute Überwachung indiziert, da unter Umständen Interventionen oder eine Überweisung in ein Spital erforderlich werden können.