Der Zweitbesuch im Wochenbett werde bei medizinischer Notwendigkeit durch die Hebamme am gleichen Tag abgerechnet. Eine solche medizinische Notwendigkeit oder Komplikation sei aus dem Geburtsverlauf nicht ersichtlich. Das Erfordernis einer nachgeburtlichen Betreuung über mehr als vier Stunden bei einer unauffälligen Geburt mit zeitgerecht erfolgter Plazentalösung sei nicht rechtsgenüglich belegt.