Die Tarifstruktur sieht zudem auch die Verrechenbarkeit eines Zweitbesuches im Wochenbett am gleichen Tag durch die Hebamme bei medizinsicher Notwendigkeit vor (Tarifposition C20, 39 TP). Bei entsprechender Indikation wäre mithin ein entsprechender Pflegebesuch verrechenbar und nicht eine andauernde Anwesenheit der Hebamme unter die für die Leitung der ambulanten Geburt vorgesehenen Tarifposition B10. Auch der Umstand, dass eine Rhesuskonstellation vorlag, erforderte keine durchgehende Betreuung während mehr als sechs Stunden. Vor Vorliegen des Resultates war diesbezüg-