Eins-zu-eins- Überwachung über eine Zeitdauer von 13 Stunden. Für eine Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind wäre bei Indikation auch ein Pflegebesuch im Wochenbett zu einem späteren Zeitpunkt möglich und verrechenbar gewesen. Ein solcher Pflegebesuch im Wochenbett wird unter der Tarifposition C10 (78 TP) abgerechnet. Die Tarifstruktur sieht zudem auch die Verrechenbarkeit eines Zweitbesuches im Wochenbett am gleichen Tag durch die Hebamme bei medizinsicher Notwendigkeit vor (Tarifposition C20, 39 TP).