5.1 Die zweite umstrittene Rechnung betrifft die ambulante Geburtsbegleitung von I.________ (Geburt vom 28.5.H.________). Die Klägerin hat mit Rechnung vom 4. Juni H.________ Leistungen in Höhe von insgesamt Fr. 4'464.20 in Rechnung gestellt (KB 22). Am 13. November J.________ hat sie für diese Geburt unter dem Titel "Hausgeburt Korrektur" eine abgeänderte Rechnung in Höhe von Fr. 5'784.55 gestellt (KB 24), wobei der Taxpunktwert auf Intervention der Beklagten nach unten korrigiert wurde (Fr. 1.20 statt Fr. 1.23, vgl. KB 25), jedoch neu insbesondere die Leistung einer Zweithebamme während 14.75 x 30 Minuten in Rechnung gestellt (KB 24).