In Berücksichtigung dieser Angaben erscheint eine Betreuung durch die Hebamme während bis zu sechs Stunden nach der Geburt in der Regel nicht als übermässig lang und kann entsprechend nicht als unwirtschaftlich qualifiziert werden. Dies auch im Hinblick auf den den einzelnen Hebammen zustehenden Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Erfordernisses der nachgeburtlichen Betreuung.