Das Zuger Kantonsspital hält in seinem Infoblatt zur ambulanten Geburt fest, "Sie verlassen das Spital ca. 6 Stunden nach der Geburt" (einsehbar unter: https://www.zgks.ch/fileadmin/user_upload/03_Dokumente/Frauenklinik/Geburtsklin ik/Deutsch/ZGKS_GM_Ambulante_Geburt_2019_12_DE_low.pdf). In Berücksichtigung dieser Angaben erscheint eine Betreuung durch die Hebamme während bis zu sechs Stunden nach der Geburt in der Regel nicht als übermässig lang und kann entsprechend nicht als unwirtschaftlich qualifiziert werden.