Der Schweizerische Hebammenverband hält auf Anfrage der Beklagten hin zur Dauer der nachgeburtlichen Betreuung fest, dass die Blutung nach der Geburt in der Regel 4h intensiv überwacht werden müsse (BB 22). Die luksgruppe hält in ihrem Merkblatt Ambulante Geburt (Version 2023-12, einsehbar unter https://www.kispiwiki.ch/application/files/8917/0275/8044/Ambulante_Geburt.pdf) fest, dass die Entlassung frühestens 4 Stunden nach Geburt erfolgen dürfe.