Diese Phase erfordert - wie vorstehend dargelegt - eine durchgehende Betreuung durch die Hebamme. Unter der Tarifposition B10 können deshalb für eine einzelne Geburt nicht mehrere Zeitabschnitte verrechnet werden. Kontrollen, welche zur Abklärung des Geburtsbeginns durchgeführt werden, können - wie bereits erwähnte - unter der Tarifposition A30 verrechnet werden. Diese Tarifposition dient gemäss dem vom Schweizerischen Hebammenverband für frei praktizierende Hebammen empfohlenen und mit dem Schweizerischen Hebammenverband entwickelten Abrech- nungs-Software mooncare (vgl. Schweizerischer Hebammenverband, Hrsg., Informationen für frei praktizierende Hebammen fpH, S. 5)