4.6 Im handschriftlich verfassten und schwer lesbaren und teilweise (handschriftlich) korrigierten Partogramm zur Geburt (BB 7) werden (nachdem die Versicherte ab dem 18.6.H.________ ab 21.30 Uhr von der Klägerin bzw. einer von ihr zur Ablösung zugezogenen Hebamme durchgehend betreut wurde) ab dem 19. Juni 14.00 Uhr stärkere Wehen bei langsamem Geburtsverlauf und erst am 20. Juni 05.30 Uhr intensive Wehen im 10-Minuten-Abstand beschrieben. Die Geburt erfolgte dann acht Stunden später. Zur Öffnung des Muttermundes finden sich im Partogramm kaum Angaben; soweit ersichtlich, wurde einzig für den Zeitpunkt des Eintritts diesbezüglich ein Vermerk angebracht ("3-4 cm").