Es komme hinzu, dass sich die Praxisräumlichkeiten der Klägerin in ihrem Wohnhaus befänden; es sei für sie deshalb einfach, zwischen der Praxis und den Wohnräumlichkeiten zu wechseln, wenn sich die Gebärende in einer Ruhephase befinde. Man habe der Klägerin mehrfach empfohlen, sich mit ihrem Berufsverband in Verbindung zu setzen und sich über die KVG-konforme Abrechnung zu informieren. Diesen Service habe die Klägerin nie in Anspruch genommen. Sie sei auch für eine konstruktive Diskussion nicht offen gewesen. 11 4.3.2 Zum konkreten Fall (G.__