Die Klägerin würde die Patientinnen sehr früh in ihre Praxis kommen lassen. Dieser Service werde von den Patientinnen sicher geschätzt, entspreche aber nicht mehr einer ambulanten Geburt. Auch die nachgeburtliche Betreuung sei auffällig lange. Eine nachgeburtliche Betreuung von durchschnittlich sechs Stunden - wie dies die Klägerin geltend mache - sei zu lange.