Bei der Anwesenheit der Hebamme habe es sich über längere Zeit um einen "Pikettdienst vor Ort" gehandelt, was gemäss Tarifstrukturvertrag nicht verrechenbar sei. Es wird diesbezüglich auf verschiedene Angaben im Protokoll verweisen (z.B. "Mutter kann nicht mehr liegen, Bouillon getrunken", "Mutter probiert etwas zu schlafen", "Treppen gelaufen", "geduscht", "Mutter probiert zu liegen", "Spaziergang ums Haus", "Nachtessen"). Anerkannt werden Hebammenleistungen zwar über die ganze in Rechnung gestellte Periode (d.h. ab dem 18.6.H.________ 20.30 Uhr bis zur Geburt am 20.6.H.________ um 13.30 Uhr und für einige Stunden danach), aber nur in einem reduzierten Umfang.