(KB 3) sieht diesbezüglich vor, dass die Rechnung gemäss den vertraglichen Vorgaben in Anhang 4 zu erstellen ist (Ziff. 10.2). Dies bedeutet, dass alle Pflichtleistungen, die tatsächlich und vertragsgemäss erbracht wurden u.a. mit Tarif, Positionsnummer, Positionstext, Taxpunkte / Anzahl, Taxpunktwerte, Betrag und Datum der jeweiligen Leistung zu substantiieren sind (vgl. KB 3 Anhang 4 Ziff. 1 und 2). Bestreitet der Kranken-