2.3 Es bestehen verschiedene Instrumente der Wirtschaftlichkeitskontrolle. Die Wirtschaftlichkeitskontrolle kann im einzelnen Leistungsfall, aber auch als retrospektive Kontrolle des Behandlungsverhaltens des Arztes bzw. des Leistungsverhaltens des Leistungserbringers während einer bestimmten Periode durchgeführt werden, indem der Krankenversicherer alle Abrechnungen dieser Periode auf Wirtschaftlichkeit überprüft (analytische Prüfmethode) bzw. bei jedem Patienten untersucht wird, ob er wirtschaftlich behandelt worden ist. Die durchgehende Einzelfallkontrolle ist aufwendig, die stichprobenweise Prüfung in ihren Ergebnissen unsicher. Sie werden deshalb kaum praktiziert.