Die bei Mutterschaft zu erbringenden Leistungen umfassen neben den Kontrolluntersuchungen (durch Ärzte oder Hebammen, Art. 29 Abs. 2 lit. a KVG), der Stillberatung (Art. 29 Abs. 2 lit. c KVG) und der Pflege des Neugeborenen während des Aufenthalts im Spital (Art. 29 Abs. 2 lit. d KVG) insbesondere die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus sowie die Ge-