D. Die D.________ beantragt mit Klageantwort vom 25. Januar 2024 die vollumfängliche Klageabweisung und die Bestätigung der Rechtmässigkeit der von ihr vorgenommenen Kürzungen der strittigen Leistungen unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. 2 Die Klägerin reduziert mit Replik vom 15. März 2024 ihre Forderung auf Fr. 10'586.70. Mit Duplik vom 16. April 2024 hält die Beklagte an ihren Anträgen fest. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: