35 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, den Klägern für das Statistikjahr 2018 einen Betrag von insgesamt Fr. 105'479 zurückzubezahlen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 2'500 festgesetzt und zu rund 2/5 den Klägern und zu rund 3/5 der Beklagten auferlegt. Die Kläger haben 17. Juli 2020 einen Kostenvorschuss von Fr. 2'500 geleistet, so dass ihnen Fr. 1'500 aus der Gerichtskasse zurückerstattet wird.