8.2 Die Kläger haben Forderungen gegen die Beklagte von insgesamt Fr. 194'921 eingeklagt, davon sind Fr. 105'479 berechtigt (vgl. oben E. 7). Entsprechend sind die Prozesskosten im Verhältnis von 3/5 zu Lasten der Beklagten und 2/5 zu Lasten der Kläger zu verteilen. 8.3 Die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen) werden auf Fr. 2'500 festgesetzt und zu rund 2/5 den Klägern sowie zu rund 3/5 der Beklagten auferlegt.