Dies lässt die Berechnung einer Rückforderung direkte Arztkosten zu. Mangels Regressionsindex direkte Kosten Medikamente, Labor, MiGeL und Physiotherapie lässt sich zu diesen hingegen keine Rückforderung beweisen, weshalb diese unbeachtlich bleiben müssen (vgl. Schiedsgericht Bern Urteile 200 19 549 vom 12.12.2022 E. 6.3; 200 20 869 vom 18.1.2022 E. 6.6). Der Rückforderungsbetrag berechnet sich somit anhand der Formel: Direkte Arztkosten x Toleranzwert Direkte Arztkosten - Regressionsindex Direkte Arztkosten