Dokumentation Umsetzung Regressionsmodell, S. 5). Weshalb dem nicht so sein sollte und die Altersstruktur trotz der standardisierten Berücksichtigung zusätzlich einen Einfluss auf die Kostenstruktur haben sollte (vgl. Urteil BGer 9C_135/2022 vom 12.12.2023 E. 5.5.3), begründet die Beklagte nicht. Weiter zeigt die Rechnungsstellerstatistik auf, dass die Kosten pro Erkrankten bei der Beklagten in fast ausnahmslos allen Altersgruppen markant höher sind als beim Vergleichskollektiv (vgl. K-act. 5). Die Tatsache, in der Kinderarztpraxis auch Erwachsene zu behandeln, erklärt somit nicht die auffallend höheren Kosten pro Erkrankten.