Mit diesen knappen Ausführungen ohne quantitative Angaben (abgesehen von der Anzahl Erwachsener) vermag die Beklagte keine Praxisbesonderheit glaubhaft zu machen. Abgesehen davon werden die Alters- und Geschlechtsgruppen in der Methode der zweistufigen Regressionsanalyse bereits berücksichtigt und 31 damit ausgeglichen (vgl. Schlussbericht Polynomics AG, Ziff. 6.2.1; Dokumentation Umsetzung Regressionsmodell, S. 5).