Im Hinblick auf die geplante Besprechung sandten die Kläger der Beklagten am 24. Oktober 2019 zusätzlich die Daten zum Statistikjahr 2018 (K-act. 25). Gleichzeitig wurde die Aufforderung erneuert, die Beklagte möge für die Besprechung quantifizierte Angaben zum Patientengut, welche das erhöhte Kostenbild zu erklären vermögen, vorlegen.