Nachdem der Rechtsvertreter der Beklagten hierauf um Bekanntgabe der Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung ersuchte, erläuterten die Kläger mit Schreiben vom 31. Mai 2019 die Anwendung der zweistufigen Regressionsmethode (K- act. 24). Gleichzeitig wurde die Liste der im Vergleichskollektiv aufgeführten Ärzte offengelegt und erneut um persönliche Besprechung ersucht.