Schliesslich bemängeln die Kläger, dass die Beklagte im Jahr 2018 Tarif- Positionen zu Lasten der OKP abgerechnet habe, welche sie mangels Dignität nicht hätte abrechnen dürfen. Dies betreffe mehrere TARMED-Kapitel wie Kardiologie, Opthalmologie oder ORL. Auch seien im Praxislabor vereinzelt Laboranalysen durchgeführt worden, die im Praxislabor eines Grundversorgers nicht hätten durchgeführt werden dürfen. Dieses Abrechnungsverhalten der Beklagten 27 wecke den Verdacht, dass sie ihre Sorgfaltspflicht bezüglich einer korrekten Rechnungsstellung gegenüber den Krankenversicherern verletze.