Nicht erklärbar sei auch, weshalb die Durchschnittskosten pro Erkrankten von 2017 auf 2018 um Fr. 213 angestiegen seien. Dem Regressionsbericht könne entnommen werden, dass im Statistikjahr insbesondere die Laborkosten nochmals stark angestiegen seien, nämlich von Fr. 228 auf Fr. 505 pro Erkranktem; dies gegenüber Fr. 35 Laborleistungen pro Erkranktem beim Vergleichskollektiv im Jahr 2018. Man habe die Beklagte mehrfach um Erläuterung und um Quantifizierung von Praxisbesonderheiten gebeten. Dem sei sie nie nachgekommen.