in sämtlichen Altersgruppen höher als beim Vergleichskollektiv. Weiter halten die Kläger fest, erfahrungsgemäss würden in der Kinder- und Jugendmedizin die 0- 5-Jährigen die höchsten Fallkosten verursachen. Da das Durchschnittsalter bei der Beklagten 1.7 Jahre höher sei als beim Vergleichskollektiv müssten ihre Durchschnittskosten tiefer als beim Kollektiv liegen. Faktisch lägen sie aber massiv darüber, was nicht erklärbar sei. Nicht erklärbar sei auch, weshalb die Durchschnittskosten pro Erkrankten von 2017 auf 2018 um Fr. 213 angestiegen seien.