So zähle die Beklagte im Statistikjahr 2018 517 Erkrankte gegenüber 1'209 der Vergleichsgruppe; bei ihren Erkrankten betrage das Durchschnittsalter 9.4 Jahre, in der Vergleichsgruppe 7.7 und sie verrechne pro Erkranktem 5.7 Grundleistungen, wogegen die Vergleichsgruppe nur 2.8. Zusammen mit dem deutlich kleineren Patientengut (-57%) erwecke dies den Anschein, als würde versucht, mit kleinerem Patientengut den gleichen Umsatz zu erzielen wie bei Vollauslastung. Dies werde durch den dreimal höheren Regressionsindex von 330 verdeutlicht, also dreimal höheren Kosten pro Erkranktem gegenüber einem durchschnittlichen Leistungserbringer. Bei der Beklagten seien die totalen Kosten im übrigen