5.6.4 Bei einem Toleranzwert von 120 weist die Beklagte einen Regressionsindex totale Kosten auf, welcher den Toleranzwert um 210 Punkte überschreitet, was eine deutlich unwirtschaftliche Leistungserbringung indiziert. Dabei gilt es zu betonen, dass mit der zweistufigen Regressionsanalyse die Kosten der Beklagten bereinigt sind um die Faktoren Alters- und Geschlechtsgruppen, Morbiditäts- 26 kriterien sowie Kanton und Facharztgruppe.