Des Weitern verweisen die Kläger auf eine vertiefende Auswertung des SASIS- Tarifpools der Beklagten, was weitere Auffälligkeiten zeigen würde und das Ergebnis der zweistufigen Regressionsanalyse bekräftige. Die Kostenüberschreitung um 210 Indexpunkte (330 Punkte abzüglich Toleranzbereich von 120 Punkten) sei als unwirtschaftliche Behandlungsweise zu qualifizieren. Es ergebe sich folgende Kostenüberschreitung: Totale Kosten (TK) Fr. 779'826 Totale direkte Kosten (TDK) Fr. 549'721 Regressions-Index (RI) 330 Toleranzbereich (TB) 120