3 2. Eventualiter sei im vorliegenden Fall zur Überprüfung der Zahlen der Beklagten die systematische Einzelfallprüfung oder repräsentative Einzelfallprüfung mit Hochrechnung im Sinne des Vertrages zwischen FMH, santésuisse und curafutura vom 20.03.2018 durchzuführen. 3. Das Eventualbegehren, wonach die Beklagte für das Jahr 2018 gemäss ANO- VA-Index zur Rückzahlung von CHF 187'059.00 zu verpflichten sei, sei vollumfänglich abzuweisen.