1. Die Beklagte sei für das Jahr 2018 gemäss Regressions-Index zur Rückzahlung von CHF 194'921 an die Kläger zu verpflichten. 2. Eventualiter sei die Beklagte für das Jahr 2018 gemäss ANOVA-Index zur Rückzahlung von CHF 187'059 an die Kläger zu verpflichten. 3. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich die Kläger das Recht vorbehalten, den Rückforderungsbetrag nach Abschluss des Beweisverfahrens anzupassen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten. Verfahrensanträge