40 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, den Klägern für das Statistikjahr 2017 einen Betrag von insgesamt Fr. 133'747.-- zurückzubezahlen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 2'500.-- festgesetzt und zu rund 1/3 den Klägern und zu rund 2/3 der Beklagten auferlegt. Die Kläger haben 17. Juli 2019 einen Kostenvorschuss von Fr. 3'000.-- geleistet, so dass ihnen Fr. 2'150.-- aus der Gerichtskasse zurückerstattet wird.