9.2 Die Kläger haben Forderungen gegen die Beklagte von insgesamt Fr. 186'509 eingeklagt, davon sind Fr. 133'747 berechtigt (vgl. oben E. 7). Entsprechend sind die Prozesskosten im Verhältnis von 2/3 zu Lasten der Beklagten und 1/3 zu Lasten der Kläger zu verteilen. 9.3 Die Verfahrenskosten (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten und Barauslagen) werden auf Fr. 2'500 festgesetzt und zu rund 1/3 den Klägern sowie zu rund 2/3 der Beklagten auferlegt.