Gemäss Bundesgericht dürfen für die Rückerstattungspflicht keine veranlassten Kosten berücksichtigt werden. Der von den Klägern in ihrer Formel verwendete Regressionsindex bezieht sich jedoch auf die totalen Kosten und umfasst somit auch die veranlassten Kosten. Einen Regressionsindex totale direkte Kosten weisen die Kläger nicht aus, ausser für die direkten Arztkosten. Dies lässt die Berechnung einer Rückforderung direkte Arztkosten zu.