Wegen zu Unrecht abgerechneten Leistungen ohne notwendige Dignität hat die Beklagte den Klägern somit Fr. 5'520 (53.04% von Fr. 10'407) zu bezahlen (anstelle der eingeklagten Fr. 9'655; Klageantrag Ziff. 3). 7.2.1 Wegen Unwirtschaftlichkeit fordern die Kläger für das Jahr 2017 gemäss Regressionsindex eine Rückzahlung von Fr. 176'854 (vgl. Ingress Bst. A sowie oben E. 2.1.1).